Laserdrucker beeinflussen Luftqualität in Arbeitsräumen

Ein Laserdrucker gehört in den meisten Büros zur Standardausrüstung. Der Druck geht schnell und die Kosten pro Seite sind vergleichsweise niedrig. Allerdings gibt es immer wieder Warnungen, dass Laserdrucker durch die Emission von Schadstoffen die Raumlufthygiene ungünstig beeinflussen können. "Diese Problematik beschäftigt Unternehmen genauso wie Druckerproduzenten. Arbeitgeber und Mitarbeiter legen großen Wert auf gesunde Arbeitsbedingungen", erklärt Stefan Kischka, Vice President Electrical TÜV Rheinland. Hersteller bleiben auf ihren Geräten sitzen, wenn diese im Verdacht stehen, krank zu machen. Auch bei Ausschreibungen von Behörden und Ämtern kommen oft nur noch jene Geräte zum Zug, die ihre günstige Emissionscharakteristik durch Prüfzeichen nachweisen können.

Neue Bausteine für noch mehr Sicherheit

Seit mehreren Jahren befasst sich TÜV Rheinland mit der Emissionsmessung und -bewertung für Drucksysteme an. Diese basiert auf Kriterien, die in Kooperation mit dem Umweltbundesamt für das Umweltzeichen "Der Blaue Engel" erarbeitet wurden. Um das Prüfzeichen zu erhalten, muss das Druck- beziehungsweise Kopiersystem ein mehrstufiges Verfahren erfolgreich durchlaufen. Hierbei wird das Tonerpulver auf Schadstoffe untersucht. In der zweiten Teststufe überprüfen die Experten, welche Schadstoffe beim Druckvorgang in die Raumluft abgegeben werden. Nur, wenn das Drucksystem alle Prüfungen besteht, ist die Zertifizierung erfolgreich.

"Um der gestiegenen Sensibilität beim Thema Raumluftqualität gerecht zu werden überprüfen wir bei unserer Schadstoffuntersuchung das verwendete Tonerpulver auch nach zusätzlichen krebserregenden, genverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen", erklärt der TÜV Rheinland Experte. Druckerpatronen, die die Zertifizierung bestehen, erhalten das TÜV Rheinland-Prüfzeichen mit den Schlagwörtern "Schadstoffgeprüft" und "Emissionsgeprüft". "Diese Prüfzeichen zeigen dem Endverbraucher, dass die Richtwerte für die Innenraumluft oder - mit dem festgelegten Sicherheitsabstand - unterhalb der Schwellenwerte für die an Arbeitsplätzen erlaubten Konzentrationen liegt", fügt Stefan Kischka hinzu.

Quelle: OTS: TÜV Rheinland AG newsroom