Dauerbrenner Schimmelschaden
Bei auftretenden Schimmelbefall in Mietwohnung kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter. Doch warum ist das so? Die Regelung bei Schimmelbefall sieht vor, dass eine Sanierung/Entfernung auf Kosten des Vermieters zu erfolgen hat, sofern bauliche Mängel oder Schäden den Schimmelbefall verursachen. Der Mieter hat die Kosten zu bezahlen, wenn durch "falsches Nutzungsverhalten" Schimmel entsteht (z.B. falsches, geringes Lüften, Heizen). Ist der Mieter auf Grund eines unverschuldeten Schimmelbefalls wesentlich beeinträchtigt, hat er das Recht die Miete - der Beeinträchtigung entsprechend - zu mindern.
Ein Nachweis, wodurch der Schimmel entstanden ist, ist allerdings zumeist sehr schwierig. Oft wird in Streitfällen ein entsprechender Sachverständiger hinzugezogen. Aber auch dies schafft nicht immer Klarheit - so wird das Ergebnis des Sachverständigen von der Partei, die ihn nicht beauftragt hat und gegen die das Ergebnis ausfällt - danach oft angezweifelt und bekämpft.
Tipp für Mieter: Sofort nach Auftreten eines wesentlichen Schimmelbefalls bzw. wenn ein SchimmelCheck durchgeführt wurde, der im Befund einen potentiellen Schimmelbefall ausweist, den Vermieter darüber schriftlich informieren und Ursachenklärung und Beseitigungsmöglichkeiten einfordern und auf mögliche Mietminderung hinweisen.
Tipp für Vermieter: Führen Sie - bevor Sie eine Wohneinheit neu vermieten bzw. nach einer Wohnungssanierung - eine Schimmelmessung durch. Dies gibt Ihnen und dem Mieter Sicherheit, dass die Wohneinheit schimmelfrei zum Bezug übergeben wurde. Übergeben Sie dem Mieter einen Leitfaden, wie Schimmel durch richtiges Wohnverhalten vermieden werden kann (z.B. "Wohntipps zur Schimmelvermeidung").