Ausreichender Wasserschutz in Österreich?

Im Zuge der Verhandlung ging es schwerpunktmäßig um die Frage, ob der WLV als Wasserversorger ein Recht darauf hat, dass seine für die nordburgenländische Bevölkerung genutzten Grundwasserressourcen durch (gesetzliche) Regelungen so zu schützen sind, dass der Nitratgrenzwert von 50 mg/l nicht überschritten wird, und ob der WLV diesbezüglich erforderliche Anpassungen der Nitrat AP-Verordnung auch einfordern kann.

Es wurde in den Schlussanträgen festgestellt, dass sich ein öffentlicher Wasserversorger, genauso wie ein Einzelner oder eine Gemeinde als öffentliche Körperschaft, zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen auf die EU-Nitrat Richtlinie berufen können, wenn sie von einer Verunreinigung des Grundwassers betroffen sind, etwa weil sie in der Nutzung eigener Brunnen zur rechtmäßigen Trinkwassergewinnung behindert werden.

Mit dem letztendlichen Urteil des EuGH ist noch vor dem Sommer zu rechnen.

Ein entsprechender Artikel im Kurier zeigt die Nitrathotspots und verweist auch auf die von AQA laufend durchgeführten Wassertests, die vor allem bei Hausbrunnen teils bedenkliche Analysewerte aufweisen.

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Pressemeldung des WLV