Großartig - ich habe einen Hausbrunnen – das Wasser fließt!

Die wichtigste Frage ist – kann man das Wasser trinken?

Ist der Brunnen baulich fachgerecht errichtet, gemeldet und in einem einwandfreien Zustand, so geht es um die Wasserqualität.

Es ist im eigenen Interesse den Brunnen zu warten und die Wasserqualität in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.

Abgesehen davon gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, die unter anderem in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV-Deutschland, TWV-Österreich) geregelt ist.

Deutschland - TrinkwV § 14 Untersuchungspflichten

Österreich – TWV §5 Eigenkontrolle

Dies gilt auch, wenn es um eine rein private Eigenversorgung gilt, als keinerlei gewerbliche Nutzung vorliegt.

Empfehlung:

Auch wenn Sie nicht zur regelmäßigen Überprüfung verpflichtet sind, ist eine Überprüfung der Trinkwasserqualität sinnvoll – sowohl chemisch physikalisch (AQA - WasserCheck Basis) als auch bakteriologisch (AQA- WasserCheck Bakteriologie).

Mögliche Gründe für eine zusätzliche Wasserqualitätsüberprüfung:

  • Ein Wochenend- oder Ferienwohnsitz, der nicht durchgehend bewohnt ist.
  • Bauliche Bedenken an den wasserführenden Anlagenteilen (Armaturen, Leitungen, Brunnenanlage, Quellfassung, etc.).
  • Sichtbare Veränderungen im Wasser oder Veränderungen im Geschmack oder Geruch.
  • Veränderungen in der Lebenssituation (z.B.: Schwangerschaft, persönliche Gewohnheitsänderungen, Krankheit, etc.).
  • Bei öffentlicher Wasserversorgung: Mischungsverhältnis des Trinkwassers ändert sich immer wieder da aus mehreren Wasserspeichern versorgt wird.
  • Wasseraufbereitungsgeräte sind installiert. Funktions- und Qualitätsüberprüfung.
  • Warmwasserspeicheranlagen - hier ist zusätzlich eine Überprüfung hinsichtlich Legionellen sinnvoll (AQA LegionellenCheck)
  • etc.

Sollten Sie gesetzlich verpflichtet sein, Wasserqualitätsbefunde vorzulegen, bitte klären Sie vorab, ob die Behörde eine selbst durchgeführte Wasserprobenahme gestattet. Wenn nicht, fragen Sie bei uns nach, dann stellen wir Ihnen den Kontakt her bzw. fragen Sie befugte Berufsgruppen.

Hier ein paar Beispielvideos für die Eigenprobenahme:

Probenahme AQA WasserCheck Basis

Probenahme AQA WasserCheck Bakteriologie

Probenahme AQA WasserCheck Legionellen

 

Bild: iStock_Michael Clapham